Vorsicht: Nicht jedes Fahrzeug kann man ab dem 01.01.2015 online abmelden!
Eine Abmeldung wird im Beamtendeutsch übrigens „Außerbetriebsetzung“ genannt und das geht ab dem 01.01.2015 – allerdings gibt es da eine ganz wichtige Einschränkung. Das Fahrzeug, welches außer Betrieb genommen – also abgemeldet – werden soll. Muss vorher mit den neuen Stempelplaketten bzw. den neuen Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen versehen sein. Das geht erst ab dem 01.01.2015, bzw. ab dem nächsten Öffnungstag der Zulassungsstelle.
Kurz: Alle Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 angemeldet bzw. umgemeldet wurden, also in Betrieb genommen wurden, können dann online wieder abgemeldet werden, alle anderen nicht. Im Schnitt werden jedes Jahr ca. 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.
Okay, nehmen wir mal an, dass wir unser Fahrzeug nach dem 01.01.2015 neu zugelassen bzw. wiederzugelassen oder umgemeldet haben. Dann gibt es auf den Stempelplaketten im Fahrzeugschein einen Sicherheitscode. Den kann man „freilegen“, das gleiche gilt für die Siegelplaketten auf den Kennzeichen. Daher muss man bei einer Ummeldung vermutlich auf neue Plaketten bestehen. Denn auch auf den Siegelplaketten der Nummernschilder werden dann diese neuen Sicherheitscodes sichtbar. Na? Wer ahnt hier auch Schlimmes? Dieser Code steht als alphanumerischer Code dort geschrieben bzw. ist auch als QR-Code hinterlegt. Diesen kann man einscannen oder einfach die Nummer abschreiben.
Nun braucht man nur noch einen neuen Personalausweis (nPA) (den ich z.B. auch noch nicht habe) und schon könnte man das Fahrzeug auf der Webseite des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) mit der Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, der Eingabe der Codes und mit einer Bezahlung über ein ePayment System abmelden. Die Zustellung des Abmeldebescheids erfolgt dann postalisch bzw. über eine gesicherte DE-Mail Adresse.
Kurzum: Das mit den Online-Abmeldungen für Autos funktioniert nur für diejenigen die im Jahr 2015 schon einmal bei der Zulassungsstelle waren, für alle anderen bringt die neue Technik noch nichts. Es ist aber ein erster Schritt in Sachen Online-Anmeldung / -Ummeldung und eventuell erleben wir ja doch noch die Zeiten ein unbürokratischen Zulassung dank dem Internet.
Übrigens: Es besteht KEINE Verpflichtung nun die neuen Siegel zu bekommen, keiner muss nun also im Januar zur Zulassungsstelle rennen und sich kostenpflichtig neue Siegel kleben lassen. Das lohnt sich nur, wenn man unbedingt sein Fahrzeug online abmelden möchte. Was viele nicht wissen: Eine Abmeldung ist in vielen Orten auch bei den kleineren städtischen Bürgerbüros möglich.
Fotos: © KBA 2014
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