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Neue TÜV Untersuchungen für Fahrzeuge die ab heute zugelassen werden!

Sonntag, 1. Juli 2012

Ihr habt euch ein brandneues Fahrzeug gekauft? Dieses wird nach dem 01.07.2012 zum ersten mal zugelassen? Herzlichen Glückwunsch! Erstens wünschen wir euch allzeit gute Fahrt und zweites viel Spaß beim ersten TÜV-Termin (der ja noch ein paar Jahre hin ist). Der Grund: Die HU wird angepasst. Für alle ab dem 01. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge gibt es eine erweiterte Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme. Ab 2013 erfolgt diese Prüfung mit einem speziellen HU-Adapter der an die Fahrzeug-Diagnose-Schnittstelle angeschlossen wird.

Über diese Schnittstelle erfährt normalerweise die Werkstatt wenn Mängel vorhanden sind, diese Infos bekommt nun in der Zukunft auch der Tüv und kann somit die Mängel direkt erkennen und aufführen. Neben der Funktionsprüfung wird auch überprüft ob die serienmäßig verbauten Teile überhaupt noch vorhanden sind. Gurtstraffer z.B, ESP, Airbags, ABS, alles Bauteile die ja auch ohne Funktion sein könnten. Dank dieser Richtlinie möchten die Tüv-Organisationen dafür sorgen, dass das Sicherheitsniveau der Fahrzeuge stets auf dem gleich hohen Niveau bleibt.

Ab dem 01.07. gibt es für alle Autobesitzer auch eine bundeseinheitliche Beschreibung der festgestellten Mängel. Das Fahrzeugteil wird benannt, der Mangel selbst und auch der Ort an dem das mangelhafte Bauteil verbaut ist. Aufgrund dieser, nun wahrlich sehr detaillierten Beschreibung kann der Besitzer das Untersuchungsergebnis nicht nur sehr gut verstehen sondern auch in der Werkstatt direkt eine präzise Angabe machen. Aus dem „Die Bremsen sind nicht mehr gut!“ wird dann ein „Bremsklötze vorne sind verschlissen!“ – aus „Auspuff ist lose“ – wird ein „Hintere Befestigung vom Endschalldämpfer lose“. In der Zukunft sollen nicht nur die Bauteile beschrieben werden die Mängel haben, sondern auch diejenigen erwähnt werden die demnächst „defekt“ sein könnten. Ein Tüv-Besuch wird somit zum Blick in die Zukunft!

Einen Lichtblick, bzw. eine gute Nachricht habe ich dann trotzdem noch für euch: Die Rückdatierung fällt weg. Wenn die HU-Fälligkeit um mehr als 2 Monate überzogen ist schaut der Tüv-Prüfer etwas genauer hin, die HU ist dann auch ca. 20% teurer als die normale Untersuchung aber die Rückdatierung fällt weg. Es bleibt spannend wie diese neue Richtlinie bei den Endkunden ankommt.

Bei der HU-Plakette wird hoffentlich ab 2012 nicht mehr an der Uhr gedreht…

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Ende der Rückdatierung?

Am 01.12.1999 wurde die Rückdatierung eingeführt. Wenn der Wagen im Oktober zum Tüv muss, man aber erst im November zum Tüv fährt bekommt aktuell eine Tüv-Plakette zurückdatiert auf den Oktober. Der Tüv Süd soll nun auf Anfrage von dem Magazin auto-motor-und-sport.de bestätigt haben, dass diese Regelung nun fallen soll. Der Änderungsentwurf liegt zur Abstimmung beim Bundesverkehrsministerium. Wenn dort die Mühlen nun nicht allzu langsam mahlen, könnte es ab dem 01.01.2012 also wieder wie früher gehandhabt werden: 2 Jahre Tüv – ab der erfolgreichen Vorführung beim Tüv.

Weiterhin darf man den Tüv-Termin selbstverständlich nicht überziehen. Der Halter vom Fahrzeug ist auch weiterhin für die Einhaltung der Fristen verantwortlich, hat nun aber die Möglichkeit abgemeldete Fahrzeuge mit „frischem Tüv“ zu versorgen. Aktuell muss man bei einer Überziehung der Tüv-Frist von 2-4 Monaten ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen, wer 4-8 Monate den Tüv überzieht muss ein Bußgeld in Höhe von 25 € bezahlen. Alles was darüber hinausgeht wird mit 2 Punkten in Flensburg und 40 € Bußgeld geahndet.

Angst vorm Tüv?

Die Angst vorm Tüv ist in der Regel unbegründet, wer sich vorher nachfolgende Punkte anschaut und keinen Mangel feststellt, wird vermutlich keine Probleme beim Tüv haben: Zunächst wird der Tüv-Beamte die Papiere kontrollieren, sprich die Fahrgestellnummer mit dem Typenschild vom Auto vergleichen. Der Tacho muss funktionieren, die Kennzeichen müssen gut lesbar und ohne Schäden sein und selbst der Verbandkasten und das Warndreieck werden überprüft.

Hat die Frontscheibe eine Beschädigung? Dann sollte man diese vorher beseitigen lassen! Das gleiche gilt für defekte Scheibenwischer. Der Tüv-Ingenieur wird die Funktion überprüfen, daher sollte man auch die Scheibenwischanlage mit Wasser befüllen. Überprüft werden bei so einer Tüv-Untersuchung auch sämtliche Lampen inkl. Kontrollleuchten. So muss z.B. bei der Tüv-Untersuchung nicht nur die Blinker funktionieren sondern auch die Leuchten im Armaturenbrett. Die Reflektoren der Scheinwerfer werden genauso überprüft wie die Leuchtweitenregulierung. Wenn der Tüv-Prüfer die Motorhaube öffnet, braucht ihr euch nicht wundern. Er wird an der Batterie rütteln. Die Batterie muss nämlich ausreichend befestigt sein. Die Pole der Batterie müssen gegen einen Kurzschluss gesichert sein, dafür gibt es Abdeckkappen.

Der Tüv-Prüfer dreht am Rad:

Im Auto wird der Tüv-Prüfer am Rad drehen, nämlich am Lenkrad. Es muss bei Geradeausfahrt mittig stehen, die Lenkung muss leichtgängig sein und darf nicht vibrieren. Bei der Überprüfung wird auch die Funktion der Hupe kontrolliert, also nicht erschrecken wenn man mit in der Tüv-Halle steht.

Auf dem Bremsenprüfstand wird die Funktion der Bremse kontrolliert, mit einem geschulten Blick werden auch die Bremsschläuche, die Bremsscheiben und die Beläge geprüft. Natürlich wird auch die Funktion der Handbremse getestet. Bei den Reifen wird auf die Mindestprofiltiefe geachtet (1,6 mm). Dabei schaut der Ingenieur auch auf das Ablaufverhalten des Reifens und schaut natürlich auch ob die Rad-Reifenkombination in die Papiere eingetragen ist. Es gibt Reifen die über eine Laufrichtung Bindung verfügen, diese Räder dürfen natürlich nur in die entsprechende Richtung verbaut werden. Zum Schluss kontrolliert der Prüfer noch ob die Rad/Reifenkombination ohne äusserliche Schäden ist.

Der Tüv-Prüfer und der Hammer:

Jetzt kommt der Punkt wovor die meisten Autofahrer Angst haben dürften, aber selbst hier überstehen in der Regel die meisten Fahrzeuge ohne Probleme. Der Tüv-Prüfer geht auf die Suche nach Rost. Gab es früher Fahrzeuge die bereits im Katalog gerostet haben, ist Rost bei den meisten Fahrzeugen heute kein Thema mehr. Dann schon eher Undichtigkeiten vom Motor und Getriebe, undichte Stoßdämpfer (die dann über eine schlechtere Funktion verfügen) oder aber eine defekte Auspuffanlage.

Fahrzeuge ohne Mängel bekommen nach der Untersuchung eine neue Tüv-Plakette auf das hintere Nummernschild, vorne wird keine AU Plakette mehr geklebt. Ob da schon Platz geschaffen wurde für die PKW Maut Plakette wissen wohl nur die Kollegen in Berlin.

[Quellen auto-motor-sport.de / Tuev-Sued.de]