rote 07er Kennzeichen – rote Kennzeichen für Oldtimer – Vorteile / Nachteile / Kosten …
Samstag, 18. Juni 2011Privatpersonen mit Oldtimern (also Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind) können sich rote Kennzeichen beschaffen. Mit diesen Kennzeichen ist es dann möglich Probefahrten, Erprobungsfahrten, Bewegungsfahrten und auch Fahrten zu Fahrzeugtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Fahrten die zu einer event. Veräusserung des Fahrzeuges führen könnten zu unternehmen. Je nach Zulassungsstelle ist es möglich unterschiedlich viele Fahrzeuge auf die Kennzeichen zu genehmigen. Sinn machen solche rote Kennzeichen für Privatpersonen die mehrere Fahrzeuge über ein Alter von 30 Jahren besitzen / bewegen. Was viele nicht wissen, es ist auch möglich verschiedene Fahrzeugtypen anzugegen, sprich einige PKWs und Zweiräder, dafür ist es natürlich auch möglich verschiedene Kennzeichen prägen zu lassen. Also einzeilige rote Kennzeichen z.B. für die PKWs und ein kleines quadratisches für die Motorräder.
Rote Kennzeichen mit der Folgenummer 07 sind steuerlich begünstigt, zahlreiche Versicherungen bieten günstige Konditionen für die Versicherung an, da diese selbstverständlich davon ausgehen dürfen, dass man das Fahrzeug hegt, pflegt und besonders vorsichtig im Straßenverkehr bewegt. Die 07er Kennzeichen sind übrigens auch im Ausland gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im angrenzendem Ausland (innerhalb der EU allerdings nicht in Malta und in Zypern) genutzt werden.
Welche Auflagen müssen erfüllt werden um ein rotes Oldtimerkennzeichen zu bekommen?
Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, in Düsseldorf z.B. benötigt man: ein Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), einen formlosen schriftlichen Antrag inkl. der Fahrzeugliste, eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer, ein Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Berlin, Auskunft aus dem Verkehrszentralregister vom KBA sowie Nachweise über die Teilnahme an Oldtimer Veranstaltungen. (z.B. eine Anmeldung). In Düsseldorf muss selbst der Nachweis erbracht werden, dass man bei zwei oder mehr Fahrzeugen auch die entsprechenden Stellplätze für diese Fahrzeuge besitzt. Selbstverständlich braucht man für die Versicherung auch die eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), diese bekommt man bei der Versicherung, sollte vorher auch schon das Stichworte „rote Nummern“ erwähnen. Wer diese Auflagen erfüllt hat und rote Kennzeichen bekommt hat eine Befristung von zunächst einem Jahr. Nach dem Ablauf dieses Jahres werden Nachweise über die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen angefordert, von dieser ist dann die weitere Zuteilung abhängig.
Wie schon erwähnt varrieren die Anforderungen, in Hamburg z.B. werden zwar keine Nachweise über die Teilnahme verlangt, dafür aber ein original Kaufvertrag über das Fahrzeug und die Kontokarte ist bei dem persönlichen erscheinen vorzulegen (von der die Kraftfahrzeugsteuer abgebucht wird).
Die Kfz-Steuer wird pro Kennzeichen erhoben und beträgt zurzeit 191 € / Jahr (bei der ausschließlichen Verwendung für Krafträder: 46 € / Jahr). Man bezahlt die Steuern im vorraus per Einzugermächtigung, eine andere Zahlungsart (z.B. auf Rechnung) ist nicht mehr möglich.
Über jede Fahrt hat der Halter des Fahrzeuges fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Das sogenante rote Buch ist lückenlos zu führen. Die Gebühren für solche roten Kennzeichen varieren zwischen 135 und 205 €, in Münster kostet derzeitig die Oldtimer-Zulassung über rote Nummer 162,60 € zzg. 30 Cent pro Siegel.
Für die Montage von solchen Wechselkennzeichen eigen sich übrigens die rahmenlosen Kennzeichenhalter, da die verschiedenen Fahrzeuge vermutlich auch über verschiedene Haltepunkte verfügen.