Wie bekomme ich Saisonkennzeichen? Was muss man bei Saison-Kennzeichen beachten?
Sonntag, 5. Juni 2011Saisonkennzeichen sind heutzutage aus dem Straßenbild ja gar nicht mehr weg zu denken, dabei gibt es die Saisonkennzeichen erst seit 1997. Autofahrer die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr benötigen bzw. ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr fahren wollen brauchen das Fahrzeug somit nicht mehr vorübergehend stilllegen bzw. ab und anmelden. Saisonkennzeichen sparen also Zeit, Geld und vor allem den Aufwand. Saisonkennzeichen haben hinter dem amtlichen Kennzeichen die Gültigkeit eingeprägt, so kann man sein Fahrzeug zwischen 2 und 11 Monaten über Saisonkennzeichen anmelden. Angegeben ist immer der erste Monat und der letzte Monat, d.h. wenn auf dem Kurzzeitkennzeichen 04-09 steht, darf das Fahrzeug erst am dem 01.04. auf öffentlichen Straßen gefahren werden und das ganze auch nur bis zum 30.09, denn die untere Zahl zeigt das Ende der Saisonkennzeichen an.
Saisonkennzeichen haben einige Vorteile, durch den geringeren Zeitraum in dem das Fahrzeug genutzt wird, fällt bei vielen Versicherungen auch die Prämie günstiger aus, Oldtimerfreunde mit H-Kennzeichen können übrigens nicht zeitgleich auch ein Saisonkennzeichen bekommen, da muss man vorher abwägen was einem günstiger zu stehen kommt. Natürlich kann man auch bei den Saisonkennzeichen ein Wunschkennzeichen bekommen, sofern das Kennzeichen noch frei ist und man bereit ist den Aufpreis für ein Wunschkennzeichen zu bezahlen ist das kein Problem.
Die Nachteile von einem Saisonkennzeichen liegen auf der Hand: Fahren außerhalb des Zulassungszeitraum ist verboten, egal zu welchem Zweck, darunter fallen auch Probefahrten. Auch die Fahrt zum Tüv ist nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug z.B. im Dezember zum Tüv muss, die Kennzeichen aber erst ab dem 01. April gültig sind, darf der Halter auch erst ab dem 01. April zum Tüv fahren (und nein, dass ist nun kein Aprilscherz).
Ein weiterer Nachteil von Saisonkennzeichen: Ausserhalb des Zulassungszeitraum (der ja für jeden ersichtlich auf den Kennzeichen aufgeprägt ist) darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder auf Parkplätzen geparkt werden. Das Parken mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison ist im öffentlichen Bereich der STVZO verboten. Wer also für den Zeitraum in dem das Fahrzeug nicht angemeldet ist keine Garage / keine private Parkmöglichkeit hat sollte sich vorher überlegen wohin er das Fahrzeug ausserhalb der Saison stellt, denn sonst ist das Fahrzeug schnell auf dem Aufbewahrungshof vom örtlichen Abschleppunternehmen, der sich sicherlich über die Einnahme genauso freut wie die Stadt über das Bußgeld und das Punktekonto in Flensburg.
So ein Saisonkennzeichen unterscheidet sich also von einem normalen Kennzeichen nur durch den aufgeprägten Gültigkeitszeitraum, es gibt auch sogenannte Überführungskennzeichen, die haben ein Ablaufdatum aufgeprägt und sind an der rechten Seite gelb hinterlegt.