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Die PKW-Maut kommt 2016! Geht nun Angela Merkel?

Freitag, 27. März 2015

Angela Merkel hat mal gesagt, dass mit ihr keine PKW-Maut in Deutschland eingeführt werden soll:

Nun: a) was interessiert eine Dame von Welt das Geschwätz von gestern und b) wir zahlen ja gar nicht mehr. Wie? Die PKW-Maut wird eingeführt und unsere KFZ-Steuerbeiträge werden, Pi mal Daumen um den gleichen Beitrag, gesenkt. Wer für den Verwaltungsakt aufkommt, das ist ja erstmal egal, denn Hauptsache „wir“ bekommen Geld. Geld von den ausländischen Bürgern, die hier über unsere Straßen fahren. Wird Angela Merkel nun am 01.01.2016 ihren Rücktritt bekannt geben? Nein! Denn die PKW-Maut heißt Infrastrukurabgabe. So einfach macht man sich die Welt wie sie einem gefällt…

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Ich hab ja den Maulwurf in den Bundestag eingeschleust, daher gibt es nun die brandheißen Informationen, quasi live aus Berlin:

Der Bundestag in Berlin beschloss heute die PKW Maut, 128 Abgeordnete stimmten dagegen, 6 haben sich enthalten und 433 Abgeordnete des Bundestages waren tatsächlich für die PKW-Maut. Das Vorhaben ist übrigens von der CSU vorgebracht worden, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nennt die PKW-Maut auch gerne Infrastrukturabgabe (vermutlich damit Angela Merkel im Amt bleiben kann) und in den letzten Wochen wurden noch Änderungen von der CDU und von der SPD aufgenommen. Das Gesetz ist also durch, nun muss es nur noch formuliert werden. Das passiert wohl im Mai, ggf. auch im Juni aber eines ist nun Gewiss: Die PKW-Maut kommt! 2016!

Was bringt uns die PKW-Maut in Deutschland? Nach Abzug der, selbstverständlich anfallenden, Kosten (in Höhe von ca. 260 Millionen Euro) sollen jährlich geschätzt 600 Millionen Euro übrig bleiben. Dieser Betrag soll in die Straßen investiert werden. Alexander Dobrindt ist übrigens der Meinung, dass die Abgabe auch dem EU-Recht gerecht wird, bei denen eine Benachteiligung von Ausländern ausgeschlossen werden sollen und damit könnte er sogar Recht haben, denn wir müssen im benachbarten Ausland ja auch zahlen.

Wie funktioniert das mit der PKW-Maut? Derzeitig ist geplant, dass die Deutschen sich eine Jahresvignette kaufen müssen. Es gibt also einen weiteren Aufkleber in der Frontscheibe. Ausländer können 10 Tages-, 2 Monats- oder Jahresvignetten kaufen. Die Preise? 10 Euro für 10 Tage, 20 Euro für 2 Monate. Die andere Berechnung ist etwas komplizierter: Fahrzeuge ab 2009 mit Benzin-Motor werden mit 2 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum berechnet, maximal sind es 100 Euro. Diesel-Fahrzeuge werden mit 9,50 Euro pro angefangene 100 ccm berechnet. Hier liegt der Höchstbeitrag bei 104,50 Euro. Bei Fahrzeugen, die vor 2009 zugelassen worden sind, wird es etwas teurer, da liegen die Höchstbeiträge bei 103,04 Euro für Benziner und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge. Der Durchschnittspreis soll bei 88 Euro liegen!

Wie sieht es mit Elektrofahrzeugen aus? Fahrzeuge die von der KFZ-Steuer befreit sind, zahlen auch keine Infrastrukuturabgabe. Das betrifft z.B. auch Fahrzeuge von behinderten Personen (die aus dem Grund von der KFZ-Steuer befreit sind).

Werden Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet? Angeblich nicht, denn es soll nun einen Freibetrag bei der KFZ-Steuer geben, mit dem die Kosten der Infrastrukturabgabe (was für ein schönes Wort) kompensiert werden sollen.

Wie bekomme ich die PKW-Maut Vignette in Deutschland? Hah! Überraschung! Über das Internet und nur da ist es günstiger, als an den Tankstellen wo es die Vignetten auch geben wird, denn da bezahlt man immer die Höchstsätze von 103,04 Euro für Benzin und 112,35 Euro für Diesel-Fahrzeuge.

Wird das Geld wieder zweckverfremdet?
Nein! Die 600 Millionen Euro pro Jahr fließen aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur. Eine Zweckentfremdung ist nicht vorgesehen, also wird die PKW-Maut (derzeitig) nicht genommen um andere Schuldenlöcher zu bezahlen.

Wie geht es nun weiter? Wie ist der weitere Zeitplan? Nun muss die Einführung gesetzlich geregelt werden, dann müssen die Freigrenzen im Kraftfahrzeugsteuergesetz geschaffen werden und dann muss natürlich auch noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ab dem 01.01.2016 soll es los gehen.

Na? Wer freut sich? Übrigens, dass ist kein verfrühter April-Scherz!

In Deutschland werden also demnächst die Kennzeichen fotografiert / abgefilmt?

Samstag, 1. November 2014

Clever! Wirklich clever von der Regierung, oder? Denn so meckert später keiner über weitere Mautaufkleber, Sticker, Vignetten und Embleme die das Auto verschandeln könnten. Ganz neu ist das System übrigens nicht, es gibt Parkhäuser in Deutschland – z.B. das am Flughafen in Hannover – da werden die Kennzeichen auch gescannt. So wird nämlich überprüft ob das Parkticket zum Fahrzeug passt. Nun kommen natürlich die Datenschützer wieder auf dem Plan. Man könnte Bewegungsprotokolle erstellen. Vollautomatisch. Stimmt! Das könnte man tun, aber habt ihr auch schon mal an die positiven Sachen gedacht? Straftäter könnte man nun auch relativ gut verfolgen, es sei denn diese besorgen sich nun gefälschte Kennzeichen. Das wäre natürlich wieder blöd, denn dann würden die durch das Raster fallen. Woran wird man denn erkennen ob das Kennzeichen zum Fahrzeug passt. Okay, es wird sicherlich keiner soweit gehen und ein Kennzeichen-Missbrauch zu begehen nur um die PKW-Maut zu umgehen, aber sichergestellt werden müsste es doch, oder?

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Meine Idee? Ich wäre in der Tat wieder für eine Plakette. Ein Barcode auf das vordere Kennzeichen. Hinter den Barcode könnten sich dann die notwendigen Daten (PKW, Fahrgestellnummer, Maut bezahlt für das Jahr XXXX und wegen meiner sogar noch die Farbe des Fahrzeuges) vermerkt sein. Problem? Die Kameras, die das dann abscannen / abfilmen können müssten ziemlich tief platziert sein und wären dann auch nicht mehr vor Vandalismus geschützt. Von daher ist die vorgeschlagene Art und Weise vermutlich auf langer Zeit die günstigste, es sei denn man nutzt die Überwacher/innen des ruhenden Verkehrs – in Fachkreisen auch Politessen genannt – um nicht nur Falschparker sondern auch Mautsünder zu überführen.

Eventuell sollte man aber auch einfach auf die Bürger vertrauen, schließlich müssen die Bürger ja auch Vertrauen investieren in diejenigen die uns regieren. Vielleicht sollte man einfach mal Vertrauen zurückinvestiveren und auf eine totale Kontrolle verzichten und überraschende Kontrollen (ggf. mit einem empfindlichen Strafmaß) durchzuführen. Hätte doch was, oder? Ich fände es klasse. PKW Maut? Wenn zweckgebunden würde ich die gerne bezahlen, für unsere Straßen, unsere Brücken und für die Instandsetzungskosten. Wer schon mal im europäischen Ausland oder darüber hinaus unterwegs war, der schätzt unsere Straßen. Wirklich. Das Überwachungssystem mit der Kamera wird auch nicht immer funktionieren. Dunkelheit? Regen? Schnee? Hagel? Das wird zu Problemen führen… aber die will man vermutlich aktuell noch nicht sehen.

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Vermutlich werden kleinere / kurze Kennzeichen dann auch zum Problem. Aber wir wollen den Teufel mal nicht an die Wand malen. Die PKW-Maut wird kommen, da sind sich inzwischen ja nun alle sicher, warten wir nun einfach mal ab wann und vor allem wie.

Bei der HU-Plakette wird hoffentlich ab 2012 nicht mehr an der Uhr gedreht…

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Ende der Rückdatierung?

Am 01.12.1999 wurde die Rückdatierung eingeführt. Wenn der Wagen im Oktober zum Tüv muss, man aber erst im November zum Tüv fährt bekommt aktuell eine Tüv-Plakette zurückdatiert auf den Oktober. Der Tüv Süd soll nun auf Anfrage von dem Magazin auto-motor-und-sport.de bestätigt haben, dass diese Regelung nun fallen soll. Der Änderungsentwurf liegt zur Abstimmung beim Bundesverkehrsministerium. Wenn dort die Mühlen nun nicht allzu langsam mahlen, könnte es ab dem 01.01.2012 also wieder wie früher gehandhabt werden: 2 Jahre Tüv – ab der erfolgreichen Vorführung beim Tüv.

Weiterhin darf man den Tüv-Termin selbstverständlich nicht überziehen. Der Halter vom Fahrzeug ist auch weiterhin für die Einhaltung der Fristen verantwortlich, hat nun aber die Möglichkeit abgemeldete Fahrzeuge mit „frischem Tüv“ zu versorgen. Aktuell muss man bei einer Überziehung der Tüv-Frist von 2-4 Monaten ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen, wer 4-8 Monate den Tüv überzieht muss ein Bußgeld in Höhe von 25 € bezahlen. Alles was darüber hinausgeht wird mit 2 Punkten in Flensburg und 40 € Bußgeld geahndet.

Angst vorm Tüv?

Die Angst vorm Tüv ist in der Regel unbegründet, wer sich vorher nachfolgende Punkte anschaut und keinen Mangel feststellt, wird vermutlich keine Probleme beim Tüv haben: Zunächst wird der Tüv-Beamte die Papiere kontrollieren, sprich die Fahrgestellnummer mit dem Typenschild vom Auto vergleichen. Der Tacho muss funktionieren, die Kennzeichen müssen gut lesbar und ohne Schäden sein und selbst der Verbandkasten und das Warndreieck werden überprüft.

Hat die Frontscheibe eine Beschädigung? Dann sollte man diese vorher beseitigen lassen! Das gleiche gilt für defekte Scheibenwischer. Der Tüv-Ingenieur wird die Funktion überprüfen, daher sollte man auch die Scheibenwischanlage mit Wasser befüllen. Überprüft werden bei so einer Tüv-Untersuchung auch sämtliche Lampen inkl. Kontrollleuchten. So muss z.B. bei der Tüv-Untersuchung nicht nur die Blinker funktionieren sondern auch die Leuchten im Armaturenbrett. Die Reflektoren der Scheinwerfer werden genauso überprüft wie die Leuchtweitenregulierung. Wenn der Tüv-Prüfer die Motorhaube öffnet, braucht ihr euch nicht wundern. Er wird an der Batterie rütteln. Die Batterie muss nämlich ausreichend befestigt sein. Die Pole der Batterie müssen gegen einen Kurzschluss gesichert sein, dafür gibt es Abdeckkappen.

Der Tüv-Prüfer dreht am Rad:

Im Auto wird der Tüv-Prüfer am Rad drehen, nämlich am Lenkrad. Es muss bei Geradeausfahrt mittig stehen, die Lenkung muss leichtgängig sein und darf nicht vibrieren. Bei der Überprüfung wird auch die Funktion der Hupe kontrolliert, also nicht erschrecken wenn man mit in der Tüv-Halle steht.

Auf dem Bremsenprüfstand wird die Funktion der Bremse kontrolliert, mit einem geschulten Blick werden auch die Bremsschläuche, die Bremsscheiben und die Beläge geprüft. Natürlich wird auch die Funktion der Handbremse getestet. Bei den Reifen wird auf die Mindestprofiltiefe geachtet (1,6 mm). Dabei schaut der Ingenieur auch auf das Ablaufverhalten des Reifens und schaut natürlich auch ob die Rad-Reifenkombination in die Papiere eingetragen ist. Es gibt Reifen die über eine Laufrichtung Bindung verfügen, diese Räder dürfen natürlich nur in die entsprechende Richtung verbaut werden. Zum Schluss kontrolliert der Prüfer noch ob die Rad/Reifenkombination ohne äusserliche Schäden ist.

Der Tüv-Prüfer und der Hammer:

Jetzt kommt der Punkt wovor die meisten Autofahrer Angst haben dürften, aber selbst hier überstehen in der Regel die meisten Fahrzeuge ohne Probleme. Der Tüv-Prüfer geht auf die Suche nach Rost. Gab es früher Fahrzeuge die bereits im Katalog gerostet haben, ist Rost bei den meisten Fahrzeugen heute kein Thema mehr. Dann schon eher Undichtigkeiten vom Motor und Getriebe, undichte Stoßdämpfer (die dann über eine schlechtere Funktion verfügen) oder aber eine defekte Auspuffanlage.

Fahrzeuge ohne Mängel bekommen nach der Untersuchung eine neue Tüv-Plakette auf das hintere Nummernschild, vorne wird keine AU Plakette mehr geklebt. Ob da schon Platz geschaffen wurde für die PKW Maut Plakette wissen wohl nur die Kollegen in Berlin.

[Quellen auto-motor-sport.de / Tuev-Sued.de]