Artikel-Schlagworte: „Nummernschild gestohlen“

Nummernschild / Kennzeichen gestohlen / geklaut – was muss man tun?

Freitag, 24. Juni 2011

Wenn man aus dem Haus kommt und die Kennzeichen / ein Kennzeichen vom eigenen Fahrzeug gestohlen wurde ist oft guter Rat teuer. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einige Tipps geben und sie leider auch mit der teuren Wahrheit konfontrieren, damit es später bei der Zulassungsstelle nicht zu „bösen“ Überraschungen kommt.

Laut STVZO darf man im öffentlichen Verkehr nicht ohne amtliche Kennzeichen fahren, wurden die Kennzeichen gestohlen sieht die Sachlage etwas anders aus. Es soll vorgekommen sein, dass die Diebe nur die Plaketten wollten, schauen sie also im unmittelbaren Gebüschen nach ob dort ggf. ihr Kennzeichen (wenn auch ohne Tüv-Plakette) liegt. Ungezogene Kinder sollen schon mal als Mutprobe oder als (wahrlich schlechter) Scherz die Kennzeichen der Nachbarschaft versteckt haben. Prüfen sie vorher diese Möglichkeiten bevor sie zur Polizei fahren.

Der erste Weg sollte also zur Polizei sein, dort muss man den Diebstahl der Kennzeichen melden. Die Polizeibeamten stellen dann eine Diebstahlsmeldung aus bzw. geben dem Fahrzeughalter eine Bestätigung. Informieren Sie auch ihre Versicherung über den Diebstahl der Autonummern. Mit dieser fährt man dann zeitnah zum Straßenverkehrsamt. Dort benötigt man den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung 1 & 2), einen gültigen Personalausweis, die Bescheinigung über die letzte Tüv- (und Abgas-) Untersuchung und dann wird es teuer.

Wem sein Nummernschild gestohlen wurde bekommt neue Kennzeichen. Leider auch neue Zahlen und Buchstaben, da der Dieb das alte Kennzeichen für Straftaten benutzen könnte. Man kann zwar ein Wunschkennzeichen beantragen, jedoch bekommt man sein altes Kennzeichen nicht zurück. Wir möchten hier ausdrücklich vor irgendwelchen Tricks warnen wie man das alte Kennzeichen behalten kann, stellt euch einfach nur nachfolgende Situation vor und lasst euren gesunden Menschenverstand entscheiden: Mit dem Kennzeichen was normalerweise an eurem PKW / Krad hängt wird eine Bank überfallen. Was meint ihr, wer kommt bei der Polizei in Erklärungsnöte? Wir wissen selbst, dass die Kosten für neue Nummernschilder unnötig sind und je nach Versicherung nicht einmal von dieser übernommen wird. Besonders ärgerlich ist es wenn es sich bei dem ehemaligen Wunschkennzeichen um die Initialen und dem Geburtstdatum oder anderen persönlichen Daten handelt. Die Kennzeichen werden zunächst für 5 Jahre gesperrt, eine Reservierung ist in der Regel nicht möglich. Als Bestohlener steht man da meist als „der Dumme“ da. Wenn der Dieb von der Polizei gefasst wird, kann man die Kosten für die Umkennzeichnung von dem Dieb einfordern. Wir müssen gestehen, oft gibt es da kein Geld zu sehen und der Fahrzeughalter bleibt auf den Kosten sitzen.

Zusätzlich zu den Kosten für die Kennzeichen müssen natürlich noch die Kosten für die Umkennzeichnung vom Amt übernommen werden. Wenn das Fahrzeug umgekennzeichnet ist und man also neue Kennzeichen hat, darf man mit dem Fahrzeug nicht mehr ohne diese amtlichen Kennzeichen (die ja nun wieder vorhanden sind) bewegen. Die Kennzeichen müssen also direkt vor Ort montiert werden. Nützlich sind dann Kennzeichenhalter zum einclipsen, oder man nimmt sich geeignetes Werkzeug für die Montage mit.

Was viele nicht wissen, es ist egal ob das Kennzeichen gestohlen wurde oder einfach nur verloren ging, ist ein amtliches Nummerschild weg, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Das ist natürlich ärgerlich, da in dem Fall auch das Kennzeichen vom Fahrradträger oder vom Parkplatz neu gefertigt werden muss. Wer ein Tag Zeit hat, kann sich auch vorab ein Wunschkennzeichen reservieren und sämtliche Kennzeichen im Netz bestellen – wer auf das Fahrzeug angewiesen ist, kann immerhin Parkplatzschilder oder Kennzeichen für den Fahrradanhänger im Netz bestellen. Wer also rückwirkend in dem Fall noch etwas Geld sparen möchte, kann sich die zusätzlichen Kennzeichen im Netz bestellen. Sicherlich ein schwacher Trost für solch eine ärgerliche Situation.