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Aufkleber auf dem Kennzeichen? Das kann teuer werden! Kennzeichenaufkleber sind verboten!

Dienstag, 21. April 2015

Fakt: Die Verwendung des Euro-Kennzeichens ist in den Fällen, in denen ein Fahrzeug neu zugelassen wird, Kennzeichen neu zugeteilt oder Kennzeichenschilder ersetzt werden, zwingend vorgeschrieben.

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Auch Fakt: Der Zustand eines Kraftfahrzeugs, bei dem das Euro-Feld des Kennzeichenschildes mit einem Aufkleber in den Farben der „Reichsflagge“ (Farbenfolge schwarz, weiß, rot) mit einem Großbuchstaben „D“ im weißen – mittleren – Feld überklebt ist, ist deshalb nicht vorschriftsgemäß im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung. Es darf auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden.

Ebenfalls Fakt: Die obligatorische Einführung des Euro-Kennzeichens zum 01.11.2000 durch die 32. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2000 (BGBl. I Nr. 34 S. 1090) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.24)

Was passiert wenn eine Dame, dennoch das Kennzeichen „verunstaltet“, erwischt wird, es dennoch nicht ändert und dagegen klagt? Die Klage wird abgewiesen und die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens! Wenn es ein Kläger gewesen wäre, würde der es übrigens auch tragen und zwar mit Fassung.

Was ist passiert? Im Jahr 2014 bekam die Klägerin ein Anschreiben der Polzei! Grund: Sie hatte beide Nummernschilder mit einem Aufkleber beklebt. Noch schlimmer: Es war die Reichsflagge, die nun anstatt des Europazeichens zu sehen war.

In dem Schreiben steht geschrieben:
„Kennzeichenschilder dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein (§ 10 FZV)“. Man forderte die Klägerin auf, den Mangel zu beseitigen ODER die Kennzeichen sowie die Zulassungspapiere zur Außerbetriebsetzung vorzulegen. Lange Geschichte: Die Klägerin schaltete einen Anwalt ein, der Klägering wurde der Betrieb des Fahrzeuges untersagt, Widerspruch, Abweisung des Wiederspruchses und dann ging es vor Gericht. Was dabei herausgekommen ist wisst ihr nun. Was ihr nun zu tun habt, wenn ihr auch Aufkleber (und nein, die amtlichen Siegel sind damit nicht gemeint) auf euren Kennzeichen habt, wisst ihr nun auch.

Wer mehr lesen möchte, der kann sich ja mal die komplette Dokumentation durchlesen. Das VG Stuttgart, besser gesagt die 8. Kammer hat am 29.01.2015 diesen Fall verhandelt. Aktenzeichen 8 K 4792/14. Hier ein Link zum kompletten Gesetzestext.

Achtung: Sämtliche Aufkleber auf Kennzeichen / Nummernschilder sind verboten!

Samstag, 6. September 2014

Wir hatten in diesem Beitrag hier ja bereits darauf hingewiesen, dass es verboten ist z.B. im Euro-Feld des Kennzeichens einen Aufkleber anzubringen. Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, aber die Kennzeichen bzw. die Nummernschilder sind amtlich gesehen nicht zu verfremden. Das gilt nicht nur für den Eurobalken sondern auch für das restliche Kennzeichen:

aufkleber-auf-kennzeichen-verbotenDieser Gecko hier darf nicht über das Kennzeichen krabbeln, da ist es auch egal ob es die Stadt Bielefeld nun eigentlich gibt oder nicht (Bielefeldverschwörung). Wer das Kennzeichen seines Fahrzeugs mit einem Aufkleber versieht und es somit verfälscht muss damit rechnen, dass er bestraft wird. Wenn man mal ganz tief in die Straßenverkehrsordnung blickt, dann steht auf diese Urkundenfälschung / Urkundenverfälschung im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe. Man soll nämlich keine anderen Verkehrsteilnehmer bzw. die Überwachungsorgane irritieren, ablenken bzw. fehl informieren. Hier ist übrigens der Tüv abgelaufen, denn im August 2014 hätte dieser M5 zum Tüv gemusst. Da hilft dann auch der Gecko nicht und eigentlich müsste der TÜV-Prüfer den Aufkleber als erheblichen Mangel bewerten.

Der M5 war übrigens gar keiner, der Gecko klebt auch nicht an einen Wiesmann sondern an einem Mercedes-Benz. Aber das tut ja nichts zur Sache: Lasst die Finger von den Kennzeichen und lasst nur amtliche Aufkleber wie die TÜV-Plakette und die fälschungssicheren Zulassungsplaketten aufbringen. Durch Aufkleber könnt ihr ja euer Fahrzeug verschönern / verunstalten.

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Kennt ihr noch den alten Spruch, der auf den DM-Scheinen geschrieben stand? „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.“ stand dort teilweise geschrieben. Hoffentlich kommt die Regierung nicht auf die Idee früher oder später die amtlichen Kennzeichen ebenfalls so zu „sichern“. Was aber mit Sicherheit kommen wird ist die PKW-Maut in Deutschland, ob wir noch eine weitere Plakette in die Windschutzscheibe bekommen oder ob dafür das vordere Kennzeichen herhalten muss ist aber noch nicht klar. Platz genug wäre dort ja vorhanden, aber ob die Politiker wirklich so weit denken? Vermutlich wird es eine Plakette für die Windschutzscheibe, eine gute Rundumsicht wird doch sowieso überbewertet. Eine Weitsicht scheinbar auch, aber auch das steht auf einem anderen Blatt Papier.