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günstige Kennzeichen für den Fahrradträger / Heckträger …

Dienstag, 26. Juli 2011

Nun gut, dieses Jahr lässt uns der Sommer ja etwas im Stich, jedoch sieht man gerade zu den Ferien immer mehr Fahrzeuge mit Fahrradträger / Heckträger auf der Autobahn und einige von ihnen fahren tatsächlich noch ohne Kennzeichen sondern mit einem Pappschild durch die Gegend. Ich weiß nicht inwiefern das toleriert wird, erlaubt ist es auf jeden Fall nicht. Die rechtliche Lage ist da ganz klar: Wird das hintere amtliche Nummernschild durch einen Ladungsträger (z.B. Fahrradträger / Heckträger) oder mitgeführte Ladung (in dem Fall dann das Fahrrad) – auch nur teilweise – verdeckt, so muß am entsprechenden Fahrzeug oder am Ladungsträger (wo es dann natürlich Sinn macht) das amtliche Kennzeichen (und zwar das von dem Fahrzeug) ungestempelt wiederholt werden.

Auf Deutsch: Ihr fahrt mit einem Heckträger / Fahrradträger und das amtliche Kennzeichen wird verdeckt = Ihr müsst ein DIN-Schild am Fahrradträger anbringen, welches allerdings nicht vom Straßenverkehrsamt abgestempelt werden muss, das ganze könnte dann so aussehen:

Das das Fahrrad das amtliche Kennzeichen verdeckt musste man hier ein einzelndes Kennzeichen nachbestellen, das ganze kann man übrigens online machen und braucht dafür nicht zu einem Schildermacher fahren, günstige Kennzeichen für Fahrradträger gibt es z.B. bei gutschild.de. Wer häufig den Fahrradträger verleiht oder wer verschiedene Fahrzeuge hat, kann natürlich nicht nur direkt die passenden KFZ-Kennzeichen mitbestellen sondern auch noch auf die neuen Halter (rahmenlose Nummernschildhalter) zurückgreifen, dort kann dann in Sekundenschnelle das Kennzeichen gewechselt werden. Es ist übrigens nicht zulässig ein anderes Kennzeichen am Fahrradträger zu haben als am Fahrzeug, also auf die Idee braucht ihr gar nicht erst kommen (das erklärt sich eigentlich von selbst, aber auch sowas hat man schon gesehen). Das gleiche gilt übrigens auch für Heckträger, also Fahrradträger die auf die Heckklappe gesetzt werden (und nicht an der Anhängerkupplung montiert werden. Die Kennzeichen am Fahrradträger müssen übrigens auch über eine Beleuchtung verfügen, sprich eine Kennzeichenbeleuchtung muss auch bei dem Wiederholungskennzeichen vorhanden sein.