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Aufkleber auf dem Kennzeichen? Das kann teuer werden! Kennzeichenaufkleber sind verboten!

Dienstag, 21. April 2015

Fakt: Die Verwendung des Euro-Kennzeichens ist in den Fällen, in denen ein Fahrzeug neu zugelassen wird, Kennzeichen neu zugeteilt oder Kennzeichenschilder ersetzt werden, zwingend vorgeschrieben.

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Auch Fakt: Der Zustand eines Kraftfahrzeugs, bei dem das Euro-Feld des Kennzeichenschildes mit einem Aufkleber in den Farben der „Reichsflagge“ (Farbenfolge schwarz, weiß, rot) mit einem Großbuchstaben „D“ im weißen – mittleren – Feld überklebt ist, ist deshalb nicht vorschriftsgemäß im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung. Es darf auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden.

Ebenfalls Fakt: Die obligatorische Einführung des Euro-Kennzeichens zum 01.11.2000 durch die 32. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2000 (BGBl. I Nr. 34 S. 1090) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.24)

Was passiert wenn eine Dame, dennoch das Kennzeichen „verunstaltet“, erwischt wird, es dennoch nicht ändert und dagegen klagt? Die Klage wird abgewiesen und die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens! Wenn es ein Kläger gewesen wäre, würde der es übrigens auch tragen und zwar mit Fassung.

Was ist passiert? Im Jahr 2014 bekam die Klägerin ein Anschreiben der Polzei! Grund: Sie hatte beide Nummernschilder mit einem Aufkleber beklebt. Noch schlimmer: Es war die Reichsflagge, die nun anstatt des Europazeichens zu sehen war.

In dem Schreiben steht geschrieben:
„Kennzeichenschilder dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein (§ 10 FZV)“. Man forderte die Klägerin auf, den Mangel zu beseitigen ODER die Kennzeichen sowie die Zulassungspapiere zur Außerbetriebsetzung vorzulegen. Lange Geschichte: Die Klägerin schaltete einen Anwalt ein, der Klägering wurde der Betrieb des Fahrzeuges untersagt, Widerspruch, Abweisung des Wiederspruchses und dann ging es vor Gericht. Was dabei herausgekommen ist wisst ihr nun. Was ihr nun zu tun habt, wenn ihr auch Aufkleber (und nein, die amtlichen Siegel sind damit nicht gemeint) auf euren Kennzeichen habt, wisst ihr nun auch.

Wer mehr lesen möchte, der kann sich ja mal die komplette Dokumentation durchlesen. Das VG Stuttgart, besser gesagt die 8. Kammer hat am 29.01.2015 diesen Fall verhandelt. Aktenzeichen 8 K 4792/14. Hier ein Link zum kompletten Gesetzestext.