Gibt es eigentlich eine Norm wie die Umweltplakette aussehen muss?
Umweltplakette? Kennt ihr, oder? Diese Feinstaubplakette die nach der Verordnung „zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ zwingend notwendig ist um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das ist übrigens die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes welches von uns (und vermutlich auch von vielen anderen ) als Feinstaubverordnung bekannt ist. Inzwischen wird ja sogar bezweifelt, dass diese Verordnung einen positiven Einfluss auf den Luftreinhalteplan hat, aber darum soll es in diesem Beitrag nicht gehen.
Bei der Fahrveranstaltung zum neuen VW Scirocco (übrigens, erfüllen hier alle Motoren die strenge EU6 Abgasnorm) ist meinem geschätzten Kollegen Jan die Umweltplakette aufgefallen und als er die sah und ich noch über handgeschriebene Umweltplaketten und die Vorteile der bedruckten Feinstaubplaketten sinnierte, viel ihm und mir das VW Logo in der Plakette auf. Da stellte sich doch direkt die Frage ob es nicht eigentlich eine Norm für die Umweltplaketten gibt.
Die Plaketten müssen fälschungserschwerend sein. Wie z.B. auch die Maut-Plaketten aus Österreich zerstören sich die Plaketten bei der Entfernung vollautomatisch. Weitere Merkmale werden von der „VW-Plakette“ auch eingehalten, die verfügt nämlich über einen Durchmesser von 80 Millimeter und ist schwarz umrandet. Die Umrandung darf nur 1,5 Millimeter breit sein und die Ziffer der jeweiligen Schadstoffgruppe, hier natürlich die 4, muss 35 Millimeter hoch sein und in DIN 1451 Schrift geschrieben sein.
Das Schriftfeld ist 60 x 20 Millimeter und die Farbe des Kennzeichens muss schwarz sein (RAL 9005) und das ganze am besten lichtecht. Die Plakettenfarbe an sich ist weiß, der Untergrund der verkehrsgrünen Plakette ist in RAL 6024 gehalten. Die gelbe in RAL 1023 und die rote, die vermutlich keiner mehr haben möchte, in RAL 3020.
Was nicht verboten ist, ist dann wohl erlaubt? Was nicht erlaubt ist – ist auch nicht gleich verboten. Ich habe keinen Gesetzestext gefunden, in dem es nicht gestattet ist – so wie hier – noch weitere Symbole hinzuzufügen. Die grundsätzlichen Angaben und Abmessungen stimmen, das VW Logo ragt auch nicht in das Kennzeichen hinein und somit spricht eigentlich nichts gegen diese Umweltplakette, es sei denn man hat a) gar keinen VW oder b) mag dann doch lieber die bedruckten und nicht die handgeschriebenen Versionen.
Übrigens: Aufkleber in das Europa-Zeichen auf den Kennzeichen aufzukleben ist nicht gestattet. Das kann man aus dem Gesetz hier ableiten:
StVG, Absatz III. Straf- und Bußgeldvorschriften, § 22 „Kennzeichenmissbrauch“: (1/3.) „Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, daß die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.“
Nun kann man darüber streiten ob ein kleiner Aufkleber tatsächlich diese angesprochene Verfälschung darstellt, aber am Ende wird man vermutlich den kürzeren ziehen. Also sollte man das lassen und vermutlich ist es auch besser, die Finger von der Umweltplakette zu lassen, denn ihr wisst doch: Recht haben und Recht bekommen, das ist nicht immer so einfach.
…und wer nun nur hier auf dem Beitrag ist um den neuen VW Scirocco zu sehen, dem empfehle ich dieses Video, dort wird der neue VW Scirocco R vorgestellt:
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