Die Kuchenbleche haben ausgedient: Die neuen Motorradkennzeichen sind kurz, schmal und sehen gut aus!
Dieses Jahr gingen die Wünsche der Motorradfahrer endlich in Erfüllung, die unbeliebten Kuchenbleche müssen nicht mehr am Heck des Motorrades montiert werden. Seit dem April 2011 gelten nämlich die Änderungen in der Fahrzeugzulassungsordnung. Aus dieser FZV geht hervor, dass noch auch Kennzeichen in den Größen 18 x 20, 20 x 20 und 22 x 20cm zugelassen sind. Um dieses zu bewerkstelligen wird bei der Herstellung vom Kennzeichen nun die verkleinerte Schrift genommen. Die Siegel (Zulassung und Tüv-Plakette) werden in dem Raum zwischen den Buchstaben aufgeklebt. Dort kommt auch bei einem Saisonkennzeichen der Gültigkeitsbereich der Kennzeichen hin. Wer nun also in der 2. Zeile bis zu 4 Zeichen hat kann noch ein 18 x 20 cm Kennzeichen benutzen (Beispiel MS – JS 79). Wer in der 2. Zeile 5 Zeichen hat, braucht dann schon die Größe 22 x 20cm. (Beispiel: MS – JS 197)
So sieht nun z.B. ein kurzes Saisonkennzeichen für Motorräder aus:
Bei einem Motorrad H Kennzeichen kommt das H (welches für historische Fahrzeuge steht) bei den neuen Motorrad-Nummernschildern in die 2. Reihe (als letztes).
Wie immer ist alles geregelt, auch für so ein Kennzeichen gibt es Befestigungsregeln an die man sich halten sollte: Das Motorradkennzeichen darf bis zu 30° geneigt montiert werden. Die Kennzeichen Unterkante muss mindestens 30 cm über den Boden liegen, dabei muss man auch beachten, dass die Kennzeichen Oberkante höchstens 120 cm über der Fahrbahnebene liegen darf (was in den meisten Fällen aber kein Problem darstellen sollte). Öfters hört man, dass es keine Kennzeichenbeleuchtung Pflicht für Motorräder gäbe. Das stimmt so nicht! Vorgeschrieben ist eine Beleuchtung des hinteren Kennzeichens für fast alle Krafträder. Ausgenommen von dieser Pflicht der Kennzeichenbeleuchtung sind nur Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bei diesen beiden Fahrzeugen ist die Kennzeichenbeleuchtung nicht erforderlich aber erlaubt. Natürlich gibt es auch weitere Hinweise zum Thema Kennzeichen Beleuchtung: Die Kennzeichenbeleuchtung darf z.B. kein unmittelbares Licht nach hinten abstrahlen. Auf Deutsch: Eine reine Rückleuchte die über dem Kennzeichen angebracht ist reicht nicht aus als Kennzeichenbeleuchtung, es sei denn diese hat eine zugelassene, bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte integriert. Kennzeuchenbeleuchtungen dürfen nämlich nur das amtliche Kennzeichen anstrahlen und nicht den rückwärtigen Verkehr.
Wir waren mit unserem Promotion Team übrigens auf der MAGIC BIKE Rüdesheim 2011 und haben dort auch einige Fotos gemacht die wir euch demnächst hier zeigen werden. Dort haben wir die Biker vor Ort über die neuen Kennzeichengrößen aufgeklärt und auch direkt mal Musterkennzeichen mitgebracht damit die Jungs und Mädels vor Ort sich die Größe besser vorstellen konnten. Wie erwähnt, die Bilder kommen demnächst in einem seperaten Beitrag, freut euch drauf.
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27. Juni 2011 um 08:37 Uhr
Gibt es denn ne Möglichkeit sein vorhandenes „Kuchenblech“ in solch ein neues, kleineres Nummernschild zu tauschen? Meins ist nämlich ziemlich doof angebracht – die rechte Befestigungsschraube geht genau durch die TÜV-Plakette… Und das ist immer ein blöder Akt beim TÜV… Da wär so´n kleines Schild schon toll…
27. Juni 2011 um 09:05 Uhr
Das ist in der Regel möglich, du kannst dir z.B. online ein kurzes Motorrad Kennzeichen bestellen und musst dann mit diesem (und deinem alten Kennzeichen) zur Zulassungsstelle. Diese müssen auf dem neuen kurzem Motorradnummernschild die Plaketten aufbringen und das alte große Kennzeichen entwerten. Es macht Sinn den Fahrzeugschein und den Beleg über die letzte Tüv-Untersuchung mitzunehmen.
27. Juni 2011 um 10:43 Uhr
Das hört sich gut an – dann weiß ich ja was ich die Tage mache Danke für den Link zum Shop! Weiß man was das Entwerten des alten und Aufbringen der Plaketten auf dem neuen Schild ungefähr bei der Zulassungsstelle kosten wird?
27. Juni 2011 um 11:00 Uhr
Das kann ich so allgemein nun leider gar nicht beantworten, es gibt Städte die berechnen 50 Cent pro Plakette, einige dann 2 € und bei anderen ist es eine Gebühr von 4,60 €. Dein altes Kennzeichen wie gesagt auf jeden Fall mit hin nehmen.
27. Juni 2011 um 12:03 Uhr
Na das ist doch überschaubar – dann rechne ich einfach mal irgendwas um die 20 Euro für ein kleines Schild mit Versand und Gedöns bei der Zulassungsstelle. DAS ist es mir auf jeden Fall wert. Wenn nur nicht immer die blöde Wartezeit bei uns im Bürgeramt wäre… Danke jedenfalls für Deine Tipps!
28. Juni 2011 um 10:40 Uhr
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18. Juli 2011 um 19:08 Uhr
[…] freuen sich über kurze Motorradkennzeichen und hier steht geschrieben was man tun muss wenn die Nummernschilder gestohlen wurden. […]