Neue Richtlinie für H-Kennzeichen ab dem 01.11.2011 – es wird härter für die Oldtimer-Fans…

Oldtimer müssen ab dem 1. November nämlich in einem besseren Zustand sein als bisher. Bis jetzt reicht nämlich der Zustand mit der Note 3 aus, ab dem 1. November 2011 verlangt die neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Note 2 oder natürlich besser. Um die Note 2 zu bekommen muss der Oldtimer technisch frei von Mängeln sein und darf noch leichte Gebrauchspuren haben. Alltagsspuren sind somit nicht mehr bei Oldtimern zugelassen. Um ein H-Kennzeichen zu bekommen benötigt man auch weiterhin ein amtliches Oldtimergutachten welches es beim Tüv, bei der Dekra, bei der GTÜ oder auch beim KÜS. Weiter gilt natürlich, dass der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muss. Dabei zählt die Erstzulassung. Der Oldtimer darf auch nicht über moderene Tuningmaßnahmen verfügen, ausschließlich zeitgenössische Anbauteile sind gestattet. Es wird also etwas härter für die Oldtimer-Fans, aber die Sachverständigen bekommen auch etwas mehr Spielraum bei der Begutachtung, denn die bisherige Bewertungsskala wurde ersatzlos gestrichen. Um bei der Begutachtung ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ bescheinigt zu bekommen sollte das Fahrzeug also in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein.

Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln und ggf. zur Begutachtung mitnehmen. Dann klappt es auch mit dem H-Kennzeichen. Die neue Vorschrift tritt ab dem 01.11.2011 in Kraft, wer also „nur“ die Note 3 erfüllt sollte sich vorher noch beeilen. Eine Oldtimerbegutachtung kostet ca. 100 € für ein PKW und ca. 65 € für ein Motorrad, grundsätzlich gilt, dass der Originaleindruck das Fahrzeug nicht beeinträchtigt werden darf. Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren (Fahrzeug) montiert wurden oder es aber die Möglichkeit gibt, dass diese Teile in dem Zeitraum montiert werden konnten, können positiv begutachtet werden. Das gleiche gilt auch für Bauteile die innerhalb der Fahrzeugbaureihe als zulässig eingestuft wurde. Ein nachgerüsteter Katalysator spricht übrigens nicht gegen eine positive Oldtimerbegutachtung, denn hier steht der Umweltschutz vor dem Schutz des Kulturguts. Das gleiche gilt auch für Gurte, denn Sicherheitsrelevante Nachrüstungen sind ebenfalls gestattet. Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen müssen übrigens auch weiterhin zum Tüv, nur Fahrzeuge mit einem roten 07er Kennzeichen müssen nicht mehr zur periodischen Überwachung. In dem Fall liegt die Verantwortung beim Halter und Fahrer.

Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.07.1969 müssen zur AU (Abgasuntersuchung), Dieselmodelle erst ab dem 01.01.1977 – diese wird dann im Zuge der Hauptuntersuchung mitgemacht. Es gibt für das vordere Kennzeichen keine Plakette mehr. Das H-Kennzeichen hat einige Vorteile, so gibt es z.B. keine Nutzungseinschränkungen (wie z.B. bei den roten 07er Nummern), es gibt eine Steuervergünstigung bei H-Kennzeichen sowie die Befreiung von den Feinstaubplaketten. Mit einem H-Kennzeichen bezahlt man pauschal 191,73 € Steuern. Das macht sich z.B. ab einem Benzinmotor mit 0,8 Liter Hubraum lohnend bemerksam. Beim Dieselmotor spart man bereits ab einem Hubraum von 0,6 Liter. Damals hat man es aber richtig krachen lassen und 3,0 Liter Motoren sind nicht die Seltenheit. Hier kann man gut und gerne bei einem Benziner 569 € sparen, bei einem 3.0 Diesel sogar 971 € Steuern pro Jahr. Weitere Informationen gibt es übrigens bei der GTÜ.

Macht Sinn so ein H-Kennzeichen, oder? Auch im Vergleich mit einem Saisonkennzeichen ist das H-Kennzeichen schnell ab einem Hubraum von 1,4 Liter finanziell überlegen, also überlegt es euch. Weiterhin könnt ihr bares Geld sparen in dem ihr die Kennzeichen online kauft, aber das wisst ihr ja bestimmt schon bereits.

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5 Kommentare zu „Neue Richtlinie für H-Kennzeichen ab dem 01.11.2011 – es wird härter für die Oldtimer-Fans…“

  1. Manfred sagt:

    Ich finde die neuen Richtlinien eigentlich eine gute Sache, denn ich sehe sehr viele Oldtimer mit H-Kennzeichen auf den Straßen, die dieses eigentlich gar nicht verdient hätten. Vor allem, seit ich auf DMAX häufiger Autosendungen schauen und dabei sehe, wieviel Arbeit richtige Oldtimer-Fans in ihre Wagen stecken, schockiert es mich, dass viele Oldtimer auf unseren Straßen an H-Kennzeichen gekommen sind, obwohl ihre Wagen eigentlich keiner der Bestimmungen wirklich entsprechen (abgesehen davon, dass sie schon etwas älter sind). Ich bin mal gespannt, ob die neuen Bestimmungen eher einen Rückgang der Oldtimer-„Population“ verursachen oder den Fahrern ein Weckruf sind und diese etwas richtig tolles aus ihren Wagen machen.

  2. Youngtimer und Oldtimer Links im September | Youngtimer Garage sagt:

    […] Neue Richtlinie für H-Kennzeichen […]

  3. N600 sagt:

    Auch für Online Redakteure ist es wichtig nicht nur lesen zu können, sondern besser auch den Sinn zu verstehen bevor man Unsinn verbreitet.

    Der geänderte und im Verkehrsblatt Heft 7 2011 Seite 257ff veröffentliche Text auf den sich die Redaktion bezieht führt dazu im sogenannten Anforderungskatalog aus :

    • Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.

    Gefordert ist also keine Zustandsnote 2 sondern die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit der Ziffer 2 des Anforderungskataloges. Und in der Ziffer 2 ist ausgeführt welchen Zustand das Fahrzeug haben muss.

    2. Mindestzustand des Fahrzeugs
    Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
    • ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vor-schriftenlage.
    • nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kul-turgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),
    • kein Fehlen wesentlicher Teile,
    • keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
    • die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
    Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

    In der Ziffer 3 wird dann die Art der Begutachtung und die Form des Gutachtens geregelt. Es wird also nirgends ein Gesamtzustand der Note 2 gefordert, der zudem in der Verordnung dann auch definiert werden müsste. Im Gegenteil, der Prüfer hat deutlich mehr Ermessensspielraum, sofern das Fahrzeug nicht verbraucht ist oder keinen zeitgenössischen Zustand mehr hat.

    Leider geht diese Falschmeldung immer wieder durch die Presse, irgendjemand hat die Verordnung wohl nachlässig gelesen oder nicht verstanden und einer schreibt jetzt vom anderen ab.

  4. Jens sagt:

    Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung!

  5. MOTOR-TALK.de - VW Golf I & II sagt:

    Golf I GTI Cabrio (Baujahr 1982) – H-Kennzeichen – Brauche mal Hilfe……

    is doch klar: bei obi…:rolleyes: http://www.kennzeichen-blog.de/…/22…