Kommt es oder kommt es nicht? Das Wechselkennzeichen!? Und wenn ja, mit welchen Auflagen?
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, in Deutschland soll das Wechselkennzeichen eingeführt werden. Geplant war es, dass mit einem Kennzeichen (mit 3 Endnummern) drei typgleiche Fahrzeuge (also z.B. drei Motorräder oder drei PKWs) mit diesen Wechselkennzeichen gefahren werden dürfen. Nachteil: Es darf immer nur ein Fahrzeug mit den Kennzeichen gefahren werden, daher kann es nur von Personen genutzt werden, die z.B. einen Oldtimer, ein Cabrio und ein normales Fahrzeug in der Garage stehen haben und eine Alternative zum Saisonkennzeichen suchen. Das Finanzministerium hat übrigens schon durchsickern lassen, dass man auf die Kraftfahrzeugsteuer wohl nicht verzichten wollen würde, d.h. wer drei Fahrzeuge hat, muss wohl auch zukünftig 3 Fahrzeuge versteuern und schon würde ich persönlich zu dem H-Kennzeichen für einen Oldtimer, zu dem Saisonkennzeichen für das Cabrio und zu der normalen Zulassung für das Alltagsauto raten, denn da besteht dann wohl am meisten Einsparpotenzial. Geplant war wohl, nur das teuerste Fahrzeug versteuern zu müssen, doch da will die Finanzverwaltung wohl nicht mitspielen. Die Versicherungen haben sich auch noch nicht zu den Wechselkennzeichen geäussert, wie denn auch, es wäre ja eine reine Spekulation und quasi mit dem Blick in die Zauberkugel gleichzusetzen.
Wir wollten das Thema hier nur schon mal aufgreifen und werden euch auch zukünftig über das Wechselkennzeichen informieren. Es wurde auch noch nicht umfassend geklärt, inwiefern die Fahrzeuge die nicht über das komplette Wechselkennzeichen verfügen bewertet werden, denn „eigentlich“ wären diese Fahrzeuge in dem Fall ja nicht angemeldet (wenn der 2. Teil vom Kennzeichen fehlt) und dürften nur auf dem privaten Grundstück / in einer Garage stehen. Wir sind der Meinung, dass man sich die Geschichte mit dem Wechselkennzeichen noch mal gut durch den Kopf gehen lassen sollte, denn eigentlich ist es ja nichts anderes wie eine Art rotes Nummernschild nur beschränkt für 3 Fahrzeuge vom gleichen Typ und ggf. sollte man da einsteigen und dem Kind nicht einen neuen Namen geben, aber die in Berlin werden schon wissen was sie tun, oder?
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