Kennzeichenhalter mit Bremslichtfunktion? Rote Beleuchtung am Auto vorne? Sieht schön aus – ist aber verboten!

Es ist schon gemein, fast alles was gut aussieht ist im Bereich der STZVO verboten. Zu Show & Shine Zwecken kann man sich natürlich einen Kennzeichenhalter so umbauen, dass rote LEDs ebenfalls leuchten wenn man das Bremspedal betätigt. Aber Hand auf Herz, wer macht das schon? Also bei Treffen auf die Bremse treten? 3 Bremsleuchten (die über eine Zulassung verfügen müssen) sind gestattet, zwei dürften sich schon in den serienmäßigen Rückleuchten des Fahrzeuges befinden, eine ist meistens in der Heckklappe montiert. Das war es dann auch schon! Die sogenannte dritte Bremsleuchte muss, wie gerade schon erwähnt, über eine Zulassung verfügen. Selbst gelötete LED Beleuchtungen erfüllen diese Auflage nicht und ein Lichttechnisches Gutachten ist sehr teuer, denkt also gar nicht an eine Einzelabnahme.

Das gleiche gilt übrigens auch für Neon-Beleuchtungen die rund um das Kennzeichen gelegt werden können, oder solche Fiberglas-Beleuchtungen. Die Kennzeichenbeleuchtung muss ebenfalls über eine Zulassung verfügen, egal ob beim Auto, beim Quad, beim LKW oder beim Motorrad. Versteht mich nun nicht als Spaßbremse, ich möchte euch nur gerne frei von „Schäden“ halten und so ein Bußgeldverfahren kann ja schon mal ins Geld gehen, auch wenn es in der Regel bei „nur einer Auffälligkeit“ erst mal eine Mängelkarte geben dürfte. Die Lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug sind klar definiert, so darf vorne z.B. nichts rotes leuchten, der Grund dürfte klar sein. Rotes Licht ist „hinten“ wenn ihr nun vorne mit einer roten Beleuchtung durch die Gegend fahrt, könnte man denken, dass ihr gerade ein Auto überholt und schon könnte es knallen. Nicht auszumalen was da alles passieren könnte. Anders rum natürlich das gleiche. Stellt euch mal vor ihr hättet am Heck eine weiße Beleuchtung (ich rede nun nicht von der Kennzeichenbeleuchtung oder den Rückfahrscheinwerfern. Da könnte man schnell mal für einen Geisterfahrer gehalten werden. Also lasst solche Basteleien sein und investiert euer Geld lieber vernünftig.

Aus oben genannten Gründen finde ich es übrigens grenzwertig von dem Hersteller Audi ein solches „Lightshowcar“ auf dem vermutlich bekanntesten VW / Audi / VAG – Treffen zu zeigen, die Rede ist vom legendären Wörthersee-Treffen 2012:

© Audi 2012

In weiß hätte dieser Rahmen (der natürlich auch über keine Zulassung verfügt) doch auch gewirkt, ich möchte nicht wissen wieviele Audi TT (Audi TTS) Fahrer sich nun so etwas überlegen nachzubauen. Man sollte da immer etwas die Vorbildfunktion wahren und auch bei „Lightshowcars“ die Gesetze im Auge behalten, aber das ist natürlich nur meine Meinung.

 

1 Kommentar zu „Kennzeichenhalter mit Bremslichtfunktion? Rote Beleuchtung am Auto vorne? Sieht schön aus – ist aber verboten!“

  1. autofan sagt:

    Kann da nur voll zustimmen. Natürlich sieht es spektakulär aus mit den ganzen Lichtern. Im Prinzip auch akzeptable damit Werbung zu machen, was alles möglich ist. Ich hatte bevor ich hier den Text gelesen habe, ehrlich gesagt garnicht darüber nachgedacht, dass es womöglich nicht erlaubt bzw. sogar gefährlich sein könnte sein Auto derart umzurüsten. Aber ist schon richtig, es könnte schnell zu einer Verwechslung kommen, von wegen hinten rot und vorne weiße Lampen, so dass Unfälle vorprogrammiert wären. Ich hoffe die Bastler, die begeistert davon schwärmen sind sich ebenfalls dessen bewusst.